Vermeiden Sie Kostenfallen bei der Törnplanung!

Manche unserer Kunden haben keine Charterkautions-Versicherung bei YACHT-POOL, sondern vertrauen alleine auf ihr Können oder einen anderen Anbieter. Denn Schäden am gecharterten Schiff sind für erfahrene Skipper ein kalkulierbares Risiko – wirklich?

Eine Rechnung, die nicht immer aufgeht:

Zusätzliche Einnahmen auf Kosten der Charterkunden

Wir erhalten zunehmend Berichte von Skippern, die sich die Schäden (die angeblich vor Übernahme des Schiffes nicht bestanden haben) nicht erklären können. Das reicht von Kratzern auf den Bodenbrettern der Kabine, über Fehlfunktionen von Autopilot, Ankerwinschen und Motor bis zu undichten Fenstern und den üblichen Schrammen.

YACHT-POOL weiß, dass die weitaus überwiegende Zahl der Vercharterer seriös und kundenorientiert arbeitet. Es ist jedoch Fakt, dass Schadenanzahl und Schadenkosten, aber auch die Klagen der Kunden über ungerechtfertigte und ungerechtfertigt hohe Schadenrechnungen ansteigen.

Achtung Mogelpackung!

Manche Vercharterer bieten eigene „Kautionsabgeltungen“ an, die oft keine echte Versicherung, sondern eine Eigenkalkulation sind. Es gibt vielfach keine verlässlichen Bedingungen und die Ausschlüsse – z.B. Grundberührung, Schäden an den Segeln oder am Ruder oder der Verlust von Teilen! – widersprechen oft einem realistischen Versicherungsschutz. In jedem Fall gelten diese Abmachungen nur für die eine, jeweilige Charter: Sie zahlen für jede Charter neu!

Das größte Problem bei dieser „Versicherung“ ist aber, dass der Vercharterer in einer Person zwei gegensätzliche Positionen vertritt: er stellt einen Schadensersatzanspruch und er selbst (als „Versicherer“) kann beurteilen, ob er diesen bezahlen soll oder nicht. Möchte der Vercharterer nämlich nicht den Schaden aus eigener Tasche bezahlen und lieber Ihre Kaution und die Prämie für die „Kautionsabgeltung“ behalten, geht das ganz einfach: er unterstellt Ihnen grob fahrlässiges Verhalten. Denn im Kleingedruckten der „Kautionsabgeltung“ steht immer, dass in diesem Fall die Leistungspflicht entfällt. Natürlich können Sie nun den Vercharterer auf Zahlung verklagen – wenn Sie viel Zeit und Geld haben einen Prozess mit ungewissem Ausgang vor einem ausländischen Gericht durch zu stehen.

Alles nur Theorie? Nein! In einem aktuellen Fall überschätzte ein Skipper bei einem Hafenmanöver die Wassertiefe und hatte eine harte Grundberührung. Beide Ruder wurden beschädigt. Der Skipper wähnte sich finanziell abgesichert, denn er hatte bei dem großen und namhaften, internationalen Vercharterer des Schiffes eine „Kautionsversicherung“ abgeschlossen. Das böse Erwachen kam bei der Rückgabe des Schiffes: der Basisleiter warf dem Charterkunden vor, er wäre betrunken gewesen – und das sei grob fahrlässig. Somit gäbe es keine „Versicherungsleistung“ und die Kaution sei schon von der Kreditkarte abgezogen.

Charterkautions-Versicherung – ein Name, viele Unterschiede

Manche „echte“ Versicherer bieten ähnliche Charterkautions-Versicherungen wie YACHT-POOL an. Nur liegt der Teufel im Detail des Kleingedruckten: wir kennen Policen mit kuriosen Ausschlüssen wie z.B. für „Lack-, Kratz- und Schrammschäden“. Oft ist nur die Beschädigung, aber nicht das Verlieren versichert.

Dumm, wenn dann der Außenborder auf dem Grund des Meeres liegt und zweifelsfrei kaputt, aber eben auch verloren ist.

Ein international tätiger Versicherer verlangt als Selbstbeteiligung im Schadensfall „10% der Kaution“, bei YACHT-POOL sind es „5% des Schadens, maximal 5% der Kaution“. Ein kleiner Unterschied mit erheblicher Wirkung: bei 3.000€ Kaution und einem Schaden über 1.000€ erhält der YACHT-POOL-Kunde 950€ erstattet. Dem Kunden der anderen Versicherung werden jedoch 10% der Kaution abgezogen: das sind 300€. Folglich erhält er nur 700€ erstattet.

In der Ausgabe 2019/15 der Zeitschrift „Yacht“ wird vor noch drastischeren Fällen gewarnt: Manche Kautionsversicherer verlangen bis zu 800€ Selbstbeteiligung bei 3.000€ Kaution! Die Yacht warnt deshalb zu Recht in ⏩ diesem Artikel mit „Vorsicht Kostenfalle – Preise und Leistungen von Kautionsversicherungen variieren stark“ und weist dabei zu Recht auf die unterschätzten Selbstbehalte hin: ­ ­

 


­­ Wir wissen, dass diese Kostenproblematik von vielen Skippern in ihrer Bedeutung unterschätzt wird. Natürlich fahren die allermeisten Skipper jahrelang schadenfrei – aber wenn es passiert, ist schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört: So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war, so uneinig ist man sich schnell, wenn alle für den Schaden zahlen sollen, den nur Einer verursacht hat.

Vor all dem schützt Sie nur die richtige Charterkautions-Versicherung – und belastet dabei die Bordkasse nicht mehr als ein gutes Abendessen: Entlasten Sie als verantwortungsbewusster Skipper Ihre Crew und sich von diesen Sorgen und genießen Sie einen unbeschwerten Törn!

YACHT-POOL empfiehlt:

Kein Törn ohne echte Charterkautions-Versicherung. Mit der YACHT-POOL, dem Pionier der Charterkautions-Versicherung sind Sie auf See bestens abgesichert:

✔ Schutz für Skipper und Crew
✔ weltweit gültig
✔ chartern Sie sooft Sie wollen: Für eine Charter bezahlen und für jede Charter mit gleicher Kautionshöhe innerhalb der nächsten12 Monaten gratis versichert sein!
✔ jede Kautionshöhe versicherbar
✔ Selbstbeteiligung nur 5% der Kaution oder des niedrigeren Schadens,
mindestens 50.-€

Schließen Sie unbedingt vor Ihrem nächsten Törn die ⏩richtige Charterkautions-Versicherung ab! ACHTUNG LINK!!!

­Dr. Friedrich Schöchl
CEO YACHT-POOL

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